top of page

Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Quali Transports Exchange

 

Version: Februar 2024

 

Präambel

A. Quali Transports Exchange (www.quali-transports-exchange.com) ist eine schweizerische Internetplattform für die Vermittlung verschiedener Transporte in der Schweiz (B2B und B2C). In den USA und Kanada ist die Vermittlung strikt auf gewerbliche Transporte beschränkt (B2B). Betreiber der Plattform ist Quali Transports Exchange, Inhaber Michael Roat, mit Sitz in Wigoltingen (nachfolgend: Anbieter).

 

B. Auftraggeberinnen und Auftraggeber (nachfolgend: Auftraggeber) können die Plattform nutzen, um Transportaufträge auszuschreiben und zu vergeben. Frachtführerinnen und Frachtführer (nachfolgend: Frachtführer) können die Plattform nutzen, um auf inserierte Aufträge zu bieten (Bieterverfahren) oder diese anzunehmen (Fixpreisverfahren). Zweck der Plattform ist mithin, Auftraggeber und Frachtführer vermittlungsweise zusammenzuführen.

 

C. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten des Anbieters, der Auftraggeber sowie der Frachtführer (nachfolgend bisweilen auch: (Plattform-)Nutzer). Mit sämtlichen Frachtführern wird zudem ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, der im Zweifel den vorliegenden AGB vorgeht.

 

I. Grundsätzliches

1. Der Anbieter stellt den Auftraggebern die Plattform für die Ausschreibung von Transportaufträgen, den Frachtführern zur Annahme ebensolcher – auf Fixpreisbasis oder im Bieterverfahren – zur Verfügung. Plattformnutzer können untereinander – unter Mitwirkung des Anbieters – Fracht- bzw. Transportverträge abschliessen. Aus solchen Verträgen werden ausschliesslich die Plattformnutzer verpflichtet und die Vertragserfüllung liegt ausschliesslich in deren Verantwortung. Benachrichtigungen des Anbieters im Zusammenhang mit Ausschreibungen oder Verträgen dienen ausschliesslich der Information der Nutzer.

 

2. Der Anbieter ist weder Vertragspartei noch Vertreter im Zusammenhang mit Verträgen. Er übernimmt insbesondere keinerlei Gewähr dafür, dass die Plattformnutzenden allfälligen untereinander bestehenden vertraglichen Verpflichtungen nachkommen. Die Abwicklung und/oder Durchsetzung von Verträgen obliegt ausschliesslich den Nutzenden. Der Anbieter erbringt keine diesbezüglichen Leistungen wie beispielsweise Inkasso oder Streitschlichtung.

 

3. Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr für die Angaben von Nutzenden beispielsweise zu beruflichen Fähigkeiten, Identität und Versicherungen von Anbietern. Plattformnutzende verpflichten sich, Ausschreibungen und sonstige Inhalte anderer Nutzer im Zweifelsfall selbst zu überprüfen. Bei Angaben, die durch den Anbieter verifiziert wurden, besteht keine Gewähr, dass diese auch zu einem späteren Zeitpunkt noch zutreffend sind. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das Verhalten von Nutzenden auf der Plattform zu kontrollieren. Der Anbieter ist ebensowenig verpflichtet, Ausschreibungen und sonstige Inhalte von Nutzenden auf ihre Rechtmässigkeit oder sonstige Zulässigkeit zu überprüfen.

 

II. Nutzung der Plattform

1. Die Nutzung der Plattform als Frachtführer setzt eine Registrierung mit vollständigen und wahrheitsgetreuen Angaben voraus. Sie steht nur unbeschränkt handlungsfähigen, natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz, den USA oder Kanada offen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handeln. Der Anbieter ist – auch nachträglich – berechtigt, Angaben von Frachtführern zu überprüfen oder von Dritten überprüfen zu lassen sowie ergänzende Angaben zu fordern. Zwischen dem Anbieter und den einzelnen Frachtführern wird ein zusätzlicher schriftlicher Vertrag geschlossen, der ihre Rechtsbeziehungen einschliesslich Vermittlungsprovision regelt.

 

2. Die Nutzung der Plattform als Auftraggeber erfordert demgegenüber keine Registrierung. Bei Auftraggebern in den USA oder Kanada wird zudem gefordert, dass diese ihre Aufträge im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ausschreiben (d.h. nicht als Konsumenten). Der Anbieter kann jedoch – auch nachträglich – Angebotsinserate und/oder andere Ausschreibungen der Auftraggeber ohne Angabe von Gründen zurückweisen oder von der Plattform löschen.

 

3. Die Nutzung der Plattform kann, insbesondere aus technischen Gründen, zeitweilig sowie teilweise oder vollständig nicht möglich sein. Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Verfügbarkeit der Plattform sowie für Aktualität, Richtigkeit und/oder Vollständigkeit von Ausschreibungen.

 

III. Ausschreibungen der Auftraggeber

1. Auftraggeber können Ausschreibungen für Fracht- bzw. Transportaufträge auf der Plattform erfassen. Mit der Erfassung erteilen Auftraggeber ihr Einverständnis zur Veröffentlichung auf der Plattform und über allfällige weitere Kommunikationskanäle des Anbieters wie auch zur Weitergabe an registrierte Frachtführer. Auftraggeber gewähren dem Anbieter in diesem Rahmen ein nicht ausschliessliches, örtlich und zeitlich unbeschränktes sowie übertragbares Nutzungsrecht für sämtliche Inhalte von Ausschreibungen einschliesslich marken- und urheberrechtlich geschützten Inhalten. Auftraggeber sind berechtigt, in ihrer Ausschreibung darauf hinzuweisen, dass sie den Abschluss einer Transportversicherung wünschen.

 

2. Der Anbieter ist berechtigt, Ausschreibungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen sowie auch nachträglich abzulehnen oder zu löschen. Auch ist er berechtigt, Ausschreibungen mit Metadaten zu versehen sowie jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Rücksprache anzupassen, insbesondere um Erscheinungsbild, Formatierung oder Lesbarkeit zu verbessern bzw. einen einheitlichen Plattformauftritt sicherzustellen.

3. Die Erfassung von Ausschreibungen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, Eigenwerbung, finanziellen Dienstleistungen, Glückspielen, Leistungen durch Dritte oder von Dritten, Netzwerk-Marketing, Pyramiden- und Schnellballsystemen, Schenkkreisen oder sexuellen Leistungen ist untersagt. Weiter ist die Erfassung von Inhalten für Ausschreibungen, die Immaterialgüterrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritte verletzen, verboten. Auftraggeber verpflichten sich ferner, insbesondere keine Ausschreibungen zu erfassen, die falsche oder irreführende Angaben enthalten oder bewilligungspflichtige Arbeitsvermittlung bzw. bewilligungspflichtigen Personalverleih (dabei trotz Fehlens einer entsprechenden Bewilligung) oder jegliche Formen von Schwarzarbeit betreffen.

 

IV. Auftragsannahme durch Frachtführer

1. Auf der Plattform registrierte Frachtführer können von Auftraggebern inserierte Aufträge annehmen, indem sie entweder ein Fixpreisangebot akzeptieren oder bei Bieterrunden ein konkretes Angebot bzw. eine konkrete Offerte einreichen. Bei Fixpreisangeboten kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und Frachtführer unmittelbar mit Annahme des Angebots durch den Frachtführer zustande. Bei Bieterrunden bleibt der Frachtführer so lange gebunden, bis der Auftraggeber sich über Annahme oder Ablehnung des Auftrags erklärt, längstens aber sieben Tage (inkl. Wochenend-/Feiertage). Nach erfolgreicher Vermittlung stellt der Anbieter dem Frachtführer wie auch Auftraggeber die Kontaktdaten der jeweils anderen Partei zu.

 

2. Die Frachtführer verpflichten sich, zusammen mit ihrer Offerte mitzuteilen, ob und inwiefern sie von den Frachtführer-Haftungsbestimmungen (FFHB) des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands (ASTAG) abweichen. Werden keine Abweichungen kommuniziert, dürfen Auftraggeber darauf vertrauen, dass der Frachtführer nicht zu ihren Ungunsten von den FFHB abweicht. Überdies verpflichtet sich der Frachtführer, allfällige Wünsche des Auftraggebers nach Abschluss einer Transportversicherung zu beachten.

 

3. Gegenüber dem Anbieter sind die Frachtführer zudem verpflichtet, den separaten, schriftlichen (Mäkler-)Vertrag vollumfänglich einzuhalten.

 

V. Kosten für Plattformnutzer und Inserenten

1. Die Plattform des Anbieters finanziert sich hauptsächlich durch – von den Frachtführern zu bezahlende – Vermittlungsprovisionen sowie Werbeeinnahmen.

 

2. Die Höhe der von den Frachtführern geschuldeten Vermittlungsprovisionen wird in einem separaten, schriftlichen (Mäkler-)Vertrag mit dem Anbieter festgelegt. Für Auftraggeber fallen durch die Plattformnutzung demgegenüber grundsätzlich keine Kosten an. Eine Ausnahme gilt bei vorzeitiger Entfernung des Inserats von der Plattform auf Initiative des Auftraggebers hin. Diesfalls schuldet der Auftraggeber dem Anbieter eine Stornogebühr von pauschal CHF 50.00.

 

3. Sämtliche Provisionen, Insertionskosten oder sonstigen Gebühren sind sofort geschuldet, soweit durch den Anbieter keine längere Zahlungsfrist gewährt wird. Die nicht fristgerechte Bezahlung führt umgehend, d.h. ohne weitere Zahlungserinnerung zum Schuldnerverzug. Der Anbieter ist bei Verzug berechtigt, einen Verzugszins von 5% p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 30.00 pro Zahlungserinnerung in Rechnung zu stellen. Die dritte Zahlungserinnerung wird dabei mit einer Betreibungsandrohung verbunden.

 

VI. Datenschutz

1. Der Anbieter und dessen Plattform unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht. Der Anbieter beachtet folglich die gesetzlichen Bearbeitungsgrundsätze und trifft angemessene organisatorische und technische Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit.

 

2. Der Anbieter ist berechtigt, Nutzenden auf der Plattform allgemeine und personalisierte Werbung anzuzeigen oder anzeigen zu lassen. Die Nutzenden willigen mit der Nutzung der Plattform in die damit verbundene Bearbeitung ihrer Personendaten ein.

 

3. Der Anbieter darf davon ausgehen, dass die von Auftraggebern, Frachtführern oder übrigen Partnern mitgeteilten Daten ihm rechtmässig zugänglich gemacht werden. Die vorerwähnten Personen willigen zugleich darin ein, dass der Anbieter jene ihm zugänglich gemachten Daten Dritten zur Bearbeitung übertragen darf (inkl. Marketingzwecke). Zudem nehmen sie zur Kenntnis, dass der Anbieter im Einzelfall ihre Daten infolge vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten Dritten bekanntgibt. Darüber hinaus gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.

 

VII. Haftung und Schlussbestimmungen

1. Die Haftung für eigene Handlungen des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Hilfspersonen, indirekte Schäden oder Mangelfolgeschäden wird sodann vollständig und umfassend wegbedungen.

 

2. Der automatisierte Zugriff auf die Plattform, beispielsweise mit Bots, Skripten oder vergleichbaren Mitteln, ist sämtlichen Nutzenden untersagt.

 

3. Der Anbieter darf den Betrieb der Plattform jederzeit dauerhaft oder temporär sowie ganz oder teilweise ohne Ankündigung und ohne Angaben von Gründen einstellen.

 

4. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die Nutzenden werden in geeigneter Art und Weise über Änderungen informiert.

 

5. Diese AGB sowie sämtliche übrigen Rechtsbeziehungen der Nutzenden mit dem Anbieter unterstehen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht, dabei unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

 

6. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand bildet, zwingendes Recht vorbehalten, der Sitz des Anbieters in Wigoltingen TG (Bezirk Weinfelden).

 

bottom of page